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   BGH, 13.07.1962 - IV ZR 43/62   

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https://dejure.org/1962,1047
BGH, 13.07.1962 - IV ZR 43/62 (https://dejure.org/1962,1047)
BGH, Entscheidung vom 13.07.1962 - IV ZR 43/62 (https://dejure.org/1962,1047)
BGH, Entscheidung vom 13. Juli 1962 - IV ZR 43/62 (https://dejure.org/1962,1047)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BGHZ 37, 386
  • NJW 1962, 2004
  • MDR 1962, 892
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.01.1952 - IV ZB 97/51

    Rechtskraft von Urteilen in Ehesachen

    Auszug aus BGH, 13.07.1962 - IV ZR 43/62
    Der Senat hat daher in dem BGHZ 4, 294, 295 [BGH 08.01.1952 - IV ZB 97/51] abgedruckten Beschluß ausgesprochen, daß Urteile der Oberlandesgerichte in nicht vermögensrechtlichen Streitigkeiten nicht schon mit der Verkündung, sondern erst dann rechtskräftig werden, wenn die Rechtsmittelfrist abgelaufen ist, ohne daß Revision eingelegt wurde.
  • BGH, 21.03.1962 - IV ZR 187/61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 13.07.1962 - IV ZR 43/62
    Wenn die Beklagte trotz des schweren Unrechts, das ihr der Kläger zugefügt hat, noch bereit ist, wieder mit ihm zusammen zu leben, so kann darin nach Lage der Sache ein bedeutsames Anzeichen dafür gesehen werden, daß die Beklagte sich auch jetzt noch in gewissem Umfange für den Kläger verantwortlich fühlt (vgl. BGH IV ZR 187/61 vom 21. März 1962) und die Bindung an die Ehe daher fortbesteht.
  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

    In solchen Fällen entspricht es der von der höchstrichterlichen Rechtsprechung gebilligten Praxis, daß der Sachverständige selbst den tatsächlichen Zustand der Sache feststellt, um auf dieser Grundlage sein Gutachten erstatten zu können (vgl. BGHZ 23, 207 (214) [BGH 30.01.1957 - V ZR 186/55]; 37, 389 (394 ff. [BGH 13.07.1962 - IV ZR 43/62]); BGH, FamRZ 1989, 954 (956)).
  • BGH, 24.10.1962 - IV ZR 28/62

    Revision nach § 547 Abs. 1 ZPO

    Die Revision ist nach § 547 Abs. 1 ZPO zulässig, da das am 11. Dezember 1961 verkündete Urteil dem Kläger erst am 6. Januar 1962 zugestellt und daher erst nach dem Inkrafttreten des Familienrechtsänderungsgesetzes rechtskräftig geworden ist (vgl. das zur Veröffentlichung bestimmte Urteil vom 13. Juli 1962 IV ZR 43/62).
  • BGH, 12.04.1967 - IV ZR 328/65

    Rechtsmittel

    Das Berufungsgericht war an seiner Entscheidung nicht deshalb gehindert, weil die Beklagte auch aus wirtschaftlichen Gründen an der Ehe festhält (BGHZ 37, 386, 389 [BGH 13.07.1962 - IV ZR 43/62]; BGH LM EheG § 48 Abs. 2 Nr. 68).
  • BGH, 10.12.1962 - III ZR 3/62
    Mag ein solcher Verzicht bei ausstehender Beweisaufnahme regelmäßig nicht im bloßen Stillschweigen der Partei gesehen werden können (so RG in JW 1914, 646 Nr. 9), so ist dies doch unter besonderen Umständen möglich, insbesondere dann, wenn ein früher gesttellt er Beweisantrag dem Gericht auf Grund der weiteren Entwicklung des Verfahrens als überholt oder als stillschweigend fallen gelassen erscheinen muß (HRR 1931, 622; BGH III ZR 165/60 vom 21. Dezember 1961 S. 15, 16; III ZR 115/60 vom 30. Oktober 1961 S. 9, 10; IV ZR 43/62 vom 13. Juli 1962 S. 7.).
  • BGH, 26.02.1969 - IV ZR 711/68

    Zerrüttung einer Ehe wegen Trennung durch Kriegsdienst und Gefangenschaft -

    Diese Ausführungen halten sich im Rahmen der Grundsätze, die in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs über die Bedeutung des Versorgungsgedankens beim Widerspruch des beklagten Ehegatten nach § 48 Abs. 2 EheG ausgesprochen worden sind (BGH LM EheG § 48 Abs. 2 Nr. 36, BGHZ 37, 386, vgl. auch Anm. LM EheG § 48 Abs. 2 Nr. 49).
  • BGH, 13.03.1968 - IV ZR 556/68

    Rechtsmittel

    Zwar ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes wiederholt ausgesprochen worden, daß eine Bindung der Ehefrau an die Ehe auch dann bestehen kann, wenn sie nach langjähriger Ehe vorwiegend aus Versorgungsgründen an der Ehe festhält (BGHZ 37, 386, 388 [BGH 13.07.1962 - IV ZR 43/62]/389).
  • BGH, 27.10.1965 - IV ZR 252/64

    Scheidungsklage wegen schuldhafter Verfehlungen eines Ehepartners und dadurch

    Zur Frage, ob hier wirtschaftliche Überlegungen einen Grund dafür abgeben können, daß die Beklagte an der Ehe festhalten will, könnte sich das Berufungsgericht nicht ohne weiteres auf Erwägungen berufen, die nach dem Sachverhalt bedeutsam waren, der der BGHZ 37, 386, abgedruckten Entscheidung zugrunde lag.
  • BGH, 16.12.1964 - IV ZR 33/64

    Rechtsmittel

    Der erkennende Senat hat zwar wiederholt ausgesprochen, daß eine Bindung einer Ehefrau an die Ehe auch dann bestehen kann, wenn sie nach langjähriger Ehe vorwiegend aus Versorgungsgründen an der Ehe festhält (BGHZ 37, 386 - LM Nr. 49 zu § 48 Abs. 2 EheG mit Anmerkung).
  • BGH, 15.01.1964 - IV ZR 125/63

    Rechtsmittel

    Das Fallen einer solchen Bindung hat der Kläger zu bereuen (BGHZ 37, 386, 389 [BGH 13.07.1962 - IV ZR 43/62]; 38, 116, 121) [BGH 24.10.1962 - IV ZR 28/62].
  • BGH, 19.06.1963 - IV ZR 320/62

    Rechtsmittel

    Ferner kann u.U. eine Bindung der beklagten Ehefrau an die Ehe auch dann bestehen, wenn sie vorwiegend aus Versorgungsgründen an der Ehe festhält, sofern darin keine negative Einstellung zur Ehe und deren Fortsetzung zu erblicken ist (vgl. Urteile vom 13. Juli 1962 - IV ZR 43/62 -, BGHZ 37, 386 und vom 5. Dezember 1962 - IV ZR 30/62 -).
  • BGH, 05.12.1962 - IV ZR 30/62

    Rechtsmittel

  • BGH, 15.04.1964 - IV ZR 96/63

    Rechtsmittel

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